Ein Wechsel des Handy Anbieters kommt bei Handyverträgen aufgrund der vielen Angebote und der sich ändernden Bedürfnisse häufig vor. Da es aber wenig praktikabel ist bei jedem Wechsel die Rufnummer zu ändern, ist die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) zu dem neuen Provider eine oft gewählte Option.
Als erstes müssen Sie die Nummernübertragungsinformation (NÜVI) von dem bestehenden Anbieter einholen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
Diese NÜV-Information ist nach Erhalt genau 90 Tage
lang gültig und muss nach dieser Frist erneut beantragt werden.
Nach Erhalt der NÜVI wird diese an den neuen Anbieter übermittelt. Die Rufnummerportierung erfolgt zu einem vorgegebenen Zeitpunkt und kann meistens nicht umgehend erfolgen. Es ist möglich, die Übernahme erst zu einem späteren Datum durchführen zu lassen, falls Sie die Nummer noch eine Zeit lang bei Ihrem alten Anbieter nutzen möchten. Sie bekommen in einem solchen Fall kostenfrei eine Ersatznummer von Ihrem alten Provider zugewiesen.
Ein Antrag auf Rufnummermitnahme (Portierung) bedeutet nicht gleichzeitig eine Kündigung Ihrers bestehenden Vertrages beim alten Anbieter. Diese muss gesondert - am besten schriftlich - vorgenommen werden. Innosoft bietet Ihnen einen Dienst an, mit welchem Sie ein Schreiben für eine Musterkündigung generieren können.
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