Sicherheit, Informationspflicht und Datenschutz

Allgemeine Sicherheitsinformationen

Durch § 25(4)Z8 TKG 2003 wurde den Telekommunikationsbetreibern die Verpflichtung auferlegt, allgemeine Informationen über die Arten von Maßnahmen, mit denen die Betreiber auf Sicherheits- und Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren können, für den Teilnehmer leicht zugänglich abrufbar zu machen. Zur Aufrechterhaltung des Netzes sowie zur Abwehr allfälliger Angriffe auf die Sicherheit und Integrität des Netzes hat Innosoft eine Reihe von technischen und personellen Maßnahmen getroffen. Im Bereich Datenschutz und Datensicherheit unterliegt Innosoft den strengen Rechtsvorschriften des Datenschutzes, welche ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen nach sich ziehen.

Aufrechterhaltung von Sicherheit und Integrität des Netzes

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Integrität des Netzes setzt Innosoft auf einen hohen technischen Standard, sowohl bei der eingesetzten Hardware, als auch bei der Software. Durch laufende Kontrollen der Technik wird sichergestellt, dass allfällige Schwachstellen frühzeitig erkannt werden. Um Bedrohungen von außen rechtzeitig entgegen wirken zu können, hat Innosoft ein permanentes Monitoring eingerichtet, sodass auf Angriffe unverzüglich reagiert werden kann. Sollte dennoch ein kundenwirksamer Angriff auf das Netz von Innosoft erfolgt sein, so wird jedenfalls der Kunde, die zuständige Behörde und bei gegebenen Fall auch die Öffentlichkeit informiert.

Aufrechterhaltung der Datensicherheit

Das Datenschutzgesetz 2018 (DSG 2018) schreibt allen jenen, welche Daten verwenden und somit auch den Telekommunikationsunternehmern vor, Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen (§ 14(1) DSG 2018). Dabei haben die Betreiber unter Bedachtnahme auf den Stand der Technik und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit sicherzustellen, dass die Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust geschützt sind, dass ihre Verwendung gesetzeskonform erfolgt und dass die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind. Dazu hat Innosoft umfangreiche technische, organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen, welche verhindern sollen, dass Daten verloren gehen, gestohlen werden oder sonstige missbräuchliche Verwendung finden. Zudem ist Innosoft stets bemüht seine Systeme technisch auf dem aktuellsten Stand zu halten, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen und durch gezielte Mitarbeiterschulung Missbräuchen vorzubeugen.

Aufrechterhaltung des Datenschutzes

Um den im DSG 2018 sowie im TKG 2003 vorgeschriebenen Datenschutz gewährleisten zu können, hat Innosoft genau festgelegt, welche Mitarbeiter in welcher Funktion Zugriff auf welche Daten haben. Insbesondere gilt bei dem Zugriff auf sensible Daten die Einhaltung des Vieraugenprinzips. So werden unsere Mitarbeiter ständig geschult, dass Daten nur für jene Zwecke verarbeitet und übermittelt werden dürfen, für die sie ursprünglich auch erhoben wurden. Entsprechend der geltenden Vorschriften werden vor allem personenbezogene Daten unmittelbar nach Wegfall des Grundes, zu dem sie erhoben wurden, entweder gelöscht oder anonymisiert. Eine Weiterleitung an Behörden erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der strengen Regelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen.

Datenverlust

Sollte es wider Erwarten zu einem Verlust von Daten kommen, so hat Innosoft ein Notfallszenario vorbereitet, um gegebenenfalls Daten wieder herzustellen, aufgetretene Lücken zu schließen und weitere Angriffe abzuwehren. Sollten kundenrelevante Daten vom Verlust betroffen sein, so werden die Kunden umgehend davon in Kenntnis gesetzt, sowie die zuständigen Behörden informiert.

Informationspflichten gemäß § 19 AStG & VO (EU) Nr. 524/2013

Schlichtungsstelle
Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), Mariahilferstraße 77-79, A-1060 Wien, www.rtr.at/schlichtungsstelle

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle, die nicht befriedigend gelöst worden sind, der Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vorlegen. Sie haben ein Jahr ab Beschwerdeerhebung Zeit, bei der Schlichtungsstelle einen Antrag zu stellen. Ein Schlichtungsverfahren ist nur dann möglich, wenn die Beschwerde im Zusammenhang mit einem Kommunikationsdienst steht. Wir empfehlen Ihnen, Einwendungen bis spätestens drei Monate nach Rechnungszugang bei uns geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, auf Ihre Einwendungen zu antworten. An einem Schlichtungsverfahren wirken wir jedoch weiterhin mit.

Europäische OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten gemäß VO (EU) Nr. 524/2013: http://ec.europa.eu/odr.

Hinweis auf die Schlichtungsstelle

Sofern der gegenständlichen Beschwerdefall nicht befriedigend gelöst worden ist, haben Sie, unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, die Möglichkeit sich an die Telekom-Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zu wenden.

Unser Unternehmen wird an einem Streitbeilegungsverfahren mitwirken. Die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde ist: https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des österreichische Datenschutzgesetz 2018 (DSG 2018). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Kontaktaufnahme

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Cookies

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Die Nutzerdaten werden für die Dauer von 30 Tagen aufbewahrt.

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Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Änderungen unserer Datenschutzrichtlinie

Falls wir Anpassungen an unserer Datenschutzrichtlinie vornehmen, wird dieser Datenschutzhinweis aktualisiert. Die letzte Aktualisierung fand am 28.03.2018 statt.

Kontakt

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Speckbacherstraße 12
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